Qualität in der Reittherapie

Als ITAT-zertifizierte Reittherapeutin/Reitpädagogin sind mir folgende

Qualitätsaspekte wichtig: 

Qualität der Arbeit ITAT-zertifizierter Reittherapeuten/Reitpädagogen

 

Zertifizierte Reittherapeutinnen/Reitpädagoginnen, ITAT verfügen nach ihrer Weiterbildung über die Qualifikation, Pferde zum Nutzen von Menschen auf professionelle Weise, wirkungsvoll und würdevoll in ihre Arbeit zu integrieren.

Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung erkären sie, dass Sie für Qualität bei der Durchführung reittherapeutischer oder reitpädagogischer Maßnahmen in folgenden Bereichen stehen :

 

1. Qualifikation der Reittherapeutin/Reitpädagogin

·       Sie hat eine qualitativ und quantitativ hochwertige Weiterbildung zum Reittherapeuten/ Reitpädagogen erfolgreich absolviert.

·       Sie besitzt einen pädagogischen, therapeutischen oder sozialen Grundberuf oder ausreichende praktische Erfahrung in diesen Arbeitsfeldern.

·       Sie besucht Fortbildungen zur Aktualisierung ihrer Kenntnisse.

·       Sie tauscht sich regelmäßig mit Fachkolleginnen aus, z. B. im Rahmen von Intervisionen.

·       Sie besitzt fundiertes Wissen über die Wirkmechanismen und Grundlagen der Mensch-Tier-Beziehung.

·       Sie verfügt über langjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden.

·       Sie hat eine tragfähige Beziehung zu den eingesetzten Pferden aufgebaut, kann deren Verhalten zuverlässig einschätzen und sie jederzeit vom Boden aus steuern und kontrollieren.

·       Sie hat Sachkunde über Pferde erworben, inbes. zur Körpersprache, Lernverhalten und Ethologie.

 

2. Pferdegestützte Interventionen

·       Die Reittherapeutin verfügt über ein breites Spektrum qualitativ unterschiedlicher Interventionsarten, die sie  individuell zielführend auswählt und einbringt.

·       Sie weiß, dass es nicht DIE pferdegestützte Intervention gibt und plant ihr Vorgehen in Abhängigkeit von den individuellen Förderzielen und mit Blick auf die vorhandenen Ressourcen des Klienten.

·       Freiwilligkeit und Freude auf Seiten des Klienten bei den pferdegestützter Interventionen betrachtet sie als ein Muss, weil sie an die intrinsische Motivation des Klienten als wesentlichen Wirkfaktor anknüpfen möchte.

·       Das Pferd wird ganzheitlich, also in all den verschiedenen Funktionen, die es verkörpern kann, einbezogen: als Beziehungspartner, als Stimulusgeber, als Anreiz zur Kommunikation, als reitbares Wesen, als Ausgangspunkt sinnhafter Aufgaben, als Vorbild, als Wertevermittler oder als Freizeitpartner u.v.m.

·       Interventionen, bei denen das Pferd primär als lebendiges kranken-gymnastisches Medium genutzt wird, finden nur in seltenen Ausnahmefällen statt.

·       Pferdegestützte Interventionen werden vom Reittherapeuten unter 3 Aspekten bewertet: 1. Welchen Nutzen haben sie für den Klienten. 2. Welche Belastungen bedeuten sie für das Pferd 3. Sind sie ersetzbar durch andere Interventionen. Pferdegestützte Interventionen, die keinendeutlichen Nutzen für den Klienten versprechen und gleichzeitig dem Tier deutliches Unwohlsein bereiten, sind abzulehnen.  Pferdegestützte Interventionen, die deutlichen Nutzen für den Klienten versprechen und gleichzeitig dem Tier deutliches Unwohlsein bereiten, sind wenn möglich durch andere Interventionen, die den angestrebten Effekt haben, zu ersetzen.

·       Der Klient wird niemals unvorbereitet ans Pferd herangelassen, sondern bedachtsam an dieses Lebewesen herangeführt.

·       Sicherheit für Mensch und Pferd haben absolute Priorität.  

 

3. Eingesetzte Therapiepferde

·       Es werden nur psychisch und physisch starke Pferde eingesetzt.

·       Sie wurden nach modernen lernpsychologischen Prinzipien ausgebildet, bei denen auf Strafen durch Schmerz- oder Gewaltandrohung verzichtet wird.

·       Die Pferde werden artgerecht gehalten, überwiegend im Herdenverband im Offenstall, und gemäß neuster ethologischer Erkenntnisse versorgt.

·       Sie wurden spezifisch auf ihre Einsätze in der Reittherapie vorbereitet, was bevor stehende Klient-Pferd-Interaktionen, verwendete Materialien und das Umfeld anbelangt.

·       Alle Tiere befinden sich in einem guten, tierärztlich überwachten, Gesundheitszustand.

 

4. Umgang mit den Therapiepferden

·       Beim Einsatz in der Reittherapie wird auf Hilfsmittel, die das Pferd behindern oder ihm Angst oder Schmerz zufügen könnte, verzichtet z.B. Gebisse und Ausbinder.

·       Der Reittherapeut hat aus Sicht des Pferdes den Status seines Leittieres inne, dem es vertrauensvoll folgt.

·       Die Pferde werden gemäß ihrer Stärken und Talente und unter Berücksichtigung ihrer körperlichen Voraussetzungen (Alter, Tragfähigkeit, Kraft ect.) eingesetzt.

·       Der Reittherapeut berücksichtigt jederzeit Anzeichen von Stress und Unwohlsein des Pferdes.

·       Die Pferde werden in Anlehnung an die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) herausgegebenen Empfehlungen genutzt und erfahren daher genügend Pausen und Ausgleichangebote.

·       Der Reittherapeut trägt in seinem Tun der Tatsache Rechnung, dass Pferde ihr Potential und ihre heilsamen Effekte in der Mensch-Tier-Beziehung nur entfalten können, wenn sie ohne Zwang und authentisch agieren dürfen.

 

5. Professionalität bei der Umsetzung

·       Der reittherapeutische oder reitpädagogische Ablauf ist professionell organisiert, so dass Aufbau, Ablauf und Stand der Maßnahme nachvollziehbar sind.

·       Hierzu ist geeignetes  Informationsmaterial für den Besucher vorhanden.

·       Der Therapieverlauf wird nach Bedarf kontinuierlich dokumentiert.

·       Zu Beginn der Maßnahme werden der Klient bzw. die Eltern ausführlich über Vorgehen und Rahmenbedingungen informiert und verbindliche Absprachen getätigt (u. a. standardisierte Anmelde- und Abrechnungsmodalitäten).

·       Hierbei werden Entwicklungsstand, Schwächen und Ressourcen des Klienten und daraus abgeleitete erreichbare Förderziele aber auch Grenzen definiert.

·       Bereits frühzeitig wird darauf hingewiesen, dass nur länger dauernde Ansätze nachhaltige Effekte versprechen.

·       Der Reittherapeut reflektiert seine Arbeit selbstkritisch.

·       Er hält während der Maßnahme immer wieder Rücksprache mit dem Klienten bzw. führt Verlaufsgespräche mit den Eltern.

·       Er tauscht sich bei Bedarf mit anderen Therapeuten, die den Klient betreuen, aus.

·       Zum Auslauf der Maßnahme erfolgt ein Abschlussgespräch.

·       Der Reittherapeut verpflichtet sich, über alle den Klienten betreffenden Informationen Schweigen zu bewahren.

 

6. Organisation und Infrastruktur

·       Es existieren alle für einen reittherapeutischen Betrieb erforderlichen Versicherungen und Erlaubnisse (Anerkennung nach § 11 TSG).

·       Es sind geeignete und passende Materialien für Klient (Reithelme, Protektoren ect.) und Pferd (Sattel, Pads, Halfter ect.) vorhanden.

·       Ein geschützter, nicht einsehbarer Reitplatz steht zur Verfügung.

·       Kenntnisse in Erste Hilfe-Maßnahmen und geeignete Erste Hilfe-Materialien sind vorhanden.

·       Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken bei Mensch (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung) und Tier (z. B. Impfungen) werden konsequent umgesetzt.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse hierfür!